AGB

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die grundsätzliche Rechtsbeziehung zwischen dem FAST-CLUB und seinen Kunden. Sie gelten für alle Veranstaltungen von FAST-CLUB | experiences (wie z.B. Touren, Reisen und Events).

Sind für einzelne Veranstaltungen besondere Bestimmungen beschrieben, so ergänzen diese die AGB oder haben in abweichenden Punkten Vorrang vor Ihnen. Dies gilt insbesondere für reine Mitgliederveranstaltungen.



§ 2 Unternehmensphilosophie

Die gemeinsame Begeisterung für Sportwagen und exklusive Autos und Fahrzeuge steht im Mittelpunkt unseres Interesses. Wir hegen dabei keine Vorbehalte gegen einzelne Fahrzeughersteller oder Fahrzeugarten. Bei uns herrscht ein freundlicher und freundschaftlicher Umgangston. Wir wollen bei keiner unserer Veranstaltungen eine Unterteilung der Mitglieder, weder aufgrund des gesellschaftlichen Standes, des Geschlechts, des Fahrzeugs oder sonstiger Gründe. Alle Mitglieder sind bei unseren Veranstaltungen gleichgestellt.

Unsere Touren und Reisen sind, neben der sportlichen Komponente, auch der Begeisterung für die Natur gewidmet.

Wir sind verantwortungsvolle Fahrer unserer Fahrzeuge. Wir Verhalten uns daher stets so, dass eine Gefährdung von uns und auch Dritten soweit wie möglich ausgeschlossen wird.



§ 3 Ausprägung unserer Veranstaltungen

Bei sämtlichen unserer Veranstaltungen handelt es sich ausdrücklich nicht um Motorsportveranstaltungen. Unsere Touren und Reisen sind keine Rallyes. Bei unseren Streckenangaben handelt es sich um unverbindliche Routenempfehlungen. Die Startnummern dienen lediglich zu Kenntlichmachung von Teilnehmerfahrzeugen gegenüber unseren Partnern. Unsere Trainings und Trackdays sind Fahrsicherheitstrainings ohne Wettbewerbscharakter. Ausnahmen für einzelne Veranstaltungen werden durch uns ausdrücklich bekannt gegeben.



§ 4 Vertragsabschlüsse

Durch die Buchungsanfrage zu einem Event bietet uns der Kunde einen verbindlichen Vertragsabschluss an. Dies gilt auch für die von ihm mit aufgeführten Teilnehmer (z.B. Beifahrer) sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch gesonderte Erklärung übernommen hat.

Der Vertrag kommt durch die Zustellung unserer Angebotsannahme zustande. Die Angebotsannahme erfordert keine bestimmte Form. Versehentliche Angebotsannahmen können innerhalb einer angemessenen Frist seitens FAST-CLUB | experiences widerrufen werden.



§ 5 Bezahlung

Die Bezahlung der in Rechnung gestellten Leistungen hat innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss zu erfolgen, sofern in der Rechnung keine anderen Zahlungsziele angegeben sind. Bei Nichtleistung der Zahlung innerhalb der gesetzten Fristen, ist FAST-CLUB | experiences berechtigt, nach erfolgter Mahnung mit Fristsetzung, vom Vertrag zurückzutreten und die Rücktrittskosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.


Bei Reisen wird nach Vertragsabschluss zunächst ein Sicherungsschein im Sinne von § 651k Abs. 3 BGB ausgehändigt. Danach ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises fällig. Bis vier Wochen vor Reiseantritt hat die Zahlung der restlichen 80% unaufgefordert zu erfolgen.

Bei Buchungen die kürzer als vier Wochen vor dem Reiseantritt erfolgen, wird der gesamte Rechnungsbetrag sofort nach Aushändigung des Sicherungsscheins fällig.

Eine Anpassung des Reisepreises aufgrund von unvorhergesehenen Umständen, die erst nach dem Vertragsabschluss eingetreten sind (z.B. Kursschwankungen), ist zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Bei behördlichen Änderungen wie etwa Steuern oder Gebühren, ist eine Preiserhöhung jederzeit möglich. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 6% des Reisepreises, ist der Kunde berechtigt kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss unverzüglich nach Bekanntwerden der Änderung schriftlich gegenüber FAST-CLUB | experiences erfolgen.



§ 6 Änderungen in den Veranstaltungsinhalten

FAST-CLUB | experiences ist es gestattet notwendige Änderungen bei den vereinbarten Inhalten/Leistungen einer Veranstaltung vorzunehmen, sofern diese nicht den Gesamtcharakter einer Tour erheblich verändern und keine erhebliche Wertminderung gegenüber dem geplanten Leistungsumfang darstellen. Die Gewährleistungsansprüche bleiben erhalten, sofern die geänderten Inhalte/Leistungen mangelhaft sind. Bei wesentlichen Änderungen der Veranstaltungsinhalte ist der Kunde berechtigt kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss durch den Kunden unverzüglich nach unserer Bekanntgabe der Änderungen dem Kunden gegenüber, in Anspruch genommen werden.



§ 7 Rücktrittsrecht

Ein Rücktritt von der Teilnahme an einer Veranstaltung ist durch den Kunden zu jederzeit vor Veranstaltungsbeginn möglich. Der Rücktritt hat schriftlich an die unten angegebene Anschrift zu erfolgen. Es gilt der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung. Im Falle eines Rücktritts, der nicht durch FAST-CLUB | experiences zu verschulden ist, werden Stornogebühren fällig, die den bis zum Zeitpunkt des Rücktritts geleisteten Aufwendungen entsprechen. Die Berechnung erfolgt pauschal nach folgenden Sätzen:

Bis zum 90. Tag vor Veranstaltungsbeginn: kostenlos

Bis zum 50. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 30% des Preises (für Mitglieder kostenlos)

ab dem 49. Tag bis 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 60% des Preises (für Mitglieder 30%)

ab dem 19. Tag bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn: 90% des Preises (für Mitglieder 70%)

Bei Stornierung am Tag der Veranstaltung oder Nichtantritt (no show): 100% des Preises

Sofern FAST-CLUB | experiences nachweisen kann, dass bis zum Zeitpunkt der Stornierung wesentlich höhere Kosten entstanden sind, so werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt. Gleichwohl ist es dem Kunden unbenommen, FAST-CLUB | experiences gegenüber nachzuweisen, dass erheblich geringere Kosten entstanden sind.



§ 8 Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Werden durch den Kunden einzelne Leistungen nicht in Anspruch genommen und ist diese Nichtinanspruchnahme dem Kunden zuzurechnen, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Veranstaltungspreises. FAST-CLUB | experiences wird sich dennoch bemühen nicht in Anspruch genommene Leistungen zu erstatten, sofern es sich um mehr als geringfügige Beträge handelt, die Nichtinanspruchnahme zu einer Kostenersparnis auf Seiten von FAST-CLUB | experiences geführt hat und der Erstattung keine gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen entgegenstehen.



§ 9 Mindestteilnehmerzahl

FAST-CLUB | experiences behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung bis 15 Tage vor Beginn der Veranstaltung abzusagen und vom Veranstaltungsvertrag zurückzutreten, wenn eine ausgeschriebene oder behördlich vorgegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Voraussetzung ist, dass eine Mindestteilnehmerzahl und ein Zeitpunkt, bis zu dem die Rücktrittserklärung erfolgt sein muss, deutlich ausgewiesen wurden.

Bei Eintritt eines Rücktritts durch FAST-CLUB | experiences werden wir den Kunden umgehend informieren und geleistete Zahlungen von Veranstaltungspreisen unverzüglich an den Kunden zurückzahlen.



§ 10 Sicherheits- und Verkehrsvorschriften

Für die Dauer der Veranstaltung sind die Mitarbeiter von FAST-CLUB | experiences und unsere Handlungsbevollmächtigten gegenüber dem Kunden weisungsbefugt. Während unserer Veranstaltungen ist ein diszipliniertes Verhalten der Kunden erforderlich. Den Anweisungen und Hinweisen der Veranstaltungsleitung ist Folge zu leisten.

Während sämtlicher Veranstaltungen mit Fahranteil gilt absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille) für die Führer von Kraftfahrzeugen.

Bei unseren Veranstaltungen gelten die entsprechenden Verkehrsvorschriften des jeweiligen Landes. Darüber hinaus besteht Anschnallpflicht für Fahrer und Beifahrer. Sind Touren über die deutschen Landesgrenzen hinaus geplant, werden wir unsere Kunden zu Beginn der Tour über die wesentlichen Abweichungen zur deutschen Straßenverkehrsordnung informieren. Dies entbindet den Teilnehmer nicht von seiner Pflicht sich selbst über die geltenden Bestimmungen zu informieren. Für verhängte Buß- und Strafmandate, die während einer Veranstaltung gegen den Kunden verhängt werden, haftet dieser selbst.

Es muss durch den Kunden sichergestellt werden, dass das von ihm geführte Fahrzeug (inklusive aller Um- und Anbauten sowie sonstiger Veränderungen) eine gültige Zulassung besitzt. Es muss darüber hinaus ein ausreichender Versicherungsschutz bestehen. Dieser muss auf Verlangen nachgewiesen werden. Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt sein, kann der Kunde von der Teilnahme an der Veranstaltung (oder einem Teil davon) ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf Rückerstattung des Veranstaltungspreises.



§ 11 Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Stört ein Kunde nachhaltig die Veranstaltung und ungeachtet von erfolgten Abmahnungen, oder verhält er sich in einem solchen Maße vertragswidrig, dass eine Aufhebung des Veranstaltungsvertrages gerechtfertigt ist, so können wir vom Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zurücktreten. In diesem Fall behalten wir den Anspruch auf den gezahlten Preis. Der Wert der ersparten Aufwendungen sowie die Vorteile, die wir aus der anderweitigen Nutzung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erzielen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt.



§ 12 Kündigung wegen höherer Gewalt

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach § 651j BGB - Kündigung wegen höherer Gewalt.



§ 13 Obliegenheiten des Kunden

Mängelanzeige: Werden die vertragsgemäßen Veranstaltungsleistungen nicht erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Ein aufgetretener Mangel ist uns jedoch unverzüglich anzuzeigen. Bei schuldhaftem Unterlassen dieser Anzeige, erfolgt keine Minderung des Veranstaltungspreises. Dies gilt nur dann nicht, wenn eine Anzeige erkennbar aussichtslos, oder unzumutbar ist. Die Anzeige muss unverzüglich der Veranstaltungsleitung anzuzeigen. Ist kein Veranstaltungsleiter vor Ort, ist uns die Anzeige über die unten genannten Kontaktdaten zur Kenntnis zu geben. Sofern möglich, ist die Veranstaltungsleitung dazu angehalten Abhilfe im Bezug auf die angezeigten Mängel zu schaffen. Es erfolgt dadurch keine Anerkenntnis von etwaigen Ansprüchen des Kunden.

Fristsetzung vor Kündigung: Will ein Kunde den Veranstaltungsvertrag wegen eines Mangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, uns erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, von uns erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

Schadensminderungspflicht: Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er uns auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.



§ 14 Haftungsbeschränkung

Vor Beginn der Veranstaltung ist vom Kunden eine Haftungsausschluss- und freistellungserklärung zu unterschreiben. Die Abgabe dieser Erklärung ist Voraussetzung für die Teilnahme an Veranstaltungen mit Fahranteil. Sofern darin nicht anders geregelt, beschränkt sich unsere Haftung wie folgt: 

Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen des Veranstaltungspreises beschränkt,

a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder

b) soweit wir für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

Unsere deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Tour. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Gepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltun- gen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen vom und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Tourausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Leistungen sind.

Wir haften jedoch

a) für Leistungen, welche die Unterbringung während der Veranstaltung beinhalten,

b) wenn und insoweit einem dem Kunden entstandenen Schaden die Verletzung von Hinweis- oder Organisationspflichten durch uns ursächlich ist.

Wir haften nicht für Sachschäden, welche durch Eigenverschulden oder Unachtsamkeit der Teilnehmer entstehen. Dies gilt ebenso für Schäden, welche gegebenenfalls durch Teilnehmer während der Veranstaltung verursacht werden.

§ 15 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Veranstaltung muss der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Tour uns gegenüber unter der unten angegebenen Anschrift geltend machen. Nach Ablauf der Frist kann er Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.

Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Tour dem Vertrag nach enden sollte.

§ 16 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Wir informieren unsere Kunden, sofern erforderlich, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, vor Vertragsabschluss. Über evtl. Änderungen dieser Bestimmungen unterrichten wir unverzüglich. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Es wird dabei davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und ggf. Beifahrern liegen (z.B. Staatenlosigkeit, doppelte Staatsangehörigkeit).

Für die Beschaffung und das Mitführen der notwendigen Dokumente (Personalausweis/Reisepass, Führerschein, Zulassungsbescheinigung), das Vorhandensein eventuell erforderlicher Impfungen sowie für das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften ist der allein der Kunde verantwortlich. Sollten aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften Nachteile erwachsen wie z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen diese dem Kunden zu Lasten.


§ 17 Datenschutz

Während unserer Veranstaltungen gemachte Video- und Fotoaufnahmen von uns und unseren Kunden dürfen von uns veröffentlicht werden. Der Kunde erklärt sich mit seiner Anmeldung zu einer Veranstaltung bis auf Widerruf damit einverstanden. Der Widerruf muss schriftlich an die unten angegebene Adresse erfolgen.

Die personenbezogenen Daten, die uns unsere Kunden geben, dürfen von uns gespeichert und verarbeitet werden. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte, es sei denn dies ist für die Abwicklung der von uns beauftragten Leistungen durch den Kunden erforderlich. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung erklärt sich der Kunde damit einverstanden. Ein Widerruf muss schriftlich an die unten angegebene Adresse erfolgen. Auf Leistungen, für die eine Speicherung und/oder Weitergabe der Daten erforderlich ist, hat der Kunde in diesem Falle keinen Anspruch mehr. Sollten aus dem Wegfall der Genehmigung Leistungen nicht erbracht werden können, die uns bereits Kosten verursacht haben, so werden diese Kosten zu Lasten des Kunden gestellt.


§ 18 Salvatorische Klausel

Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen in diesen AGB führt nicht zur Gesamtnichtigkeit des Vertrages. Einzelne ungültige Bestimmungen werden in diesem Fall zusammen mit dem Vertragspartner durch gültige ersetzt.


§ 19 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Bonn. Es gilt deutsches Recht.


Unsere Kontaktdaten:

FAST-CLUB | experiences

Inhaber: Jens Fritsch

Klaukenburg 7, 42477 Radevormwald

Telefon: +49 (0) 151 4164 4164

E-Mail: mail@fast-club.de

Internet: www.Fast-Club.de

VR-Bank Nordeifel eG

DE32 3706 9720 5700 708014

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